Präambel zum Umgang mit Barrierefreiheit

Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Japanologie des Instituts für Ostasienwissenschaften der Universität Wien bemühen sich täglich, Barrierefreiheit nicht nur als Buzzword zu erwähnen, als Formalismus abzunicken oder apologetische Erklärungen zu veröffentlichen, sondern zu leben. Sie tun dies, indem sie Student*innen individuell angepasste, barrierefreie Lehrveranstaltungen ermöglichen, die Wissenschaftsgemeinschaft möglichst barrierefrei über ihre Erkenntnisse und Forschungsprojekte informieren (Open Access Publikationen Beiträge zur Japanologie und MINIKOMI), und die interessierte Allgemeinheit mit Japan-relevantem Wissen, Informationen und Kultur versorgen (u:japan lectures, Akademischer Arbeitskreis Japan, Japan Projects). Leider müssen die meisten Mitarbeiter*innen dies unter prekären Arbeitsbedingungen (befristete Arbeitsverträge, nicht barrierefreie Arbeitsplätze, überbordende Arbeitsbelastung durch eine chronische Unterdotierung mit Planstellen und Überstunden, ...) tun, welche für Personen mit Pflegeverpflichtungen oder psychischen und physischen Inklusionsbedarf extreme Barrieren für die Arbeit bzw. den Verbleib an der Universität als Wissenschaftler*innen darstellen. Wir bekennen uns trotz dieser prekären Umstände zu Inklusion und Menschlichkeit, und sind dementsprechend auch bemüht, die digitale Barrierefreiheit unserer freiwillig und durch persönliches Engagement entstandenen Projekt-Webseiten sukzessive zu erhöhen, auch wenn dies zusätzliche Arbeit und Mehrbelastung bedeutet. Daher bitten wir unsere werten Leser*innen um etwas Nachsicht während des Prozesses bzw. um Mithilfe beim Aufzeigen von Mängeln und Barrieren - auch wenn diese nicht in den 50 Web Content Accessibility Guidelines AA Erfolgs-Kriterien kodifiziert sind.­


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Erklärung zur Barrierefreiheit (für Projekt-Webseiten der Japanologie Wien)

Zur allgemeinen Erklärung zur Barrierefreiheit der Universität Wien geht es hier.

Die Universität Wien ist bemüht, ihre Webseiten und digitalen Anwendungen im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Projekt-Webseiten (welche Wordpress CMS verwenden) und im Naheverhältnis zum Fachbereich Japanologie des Instituts für Ostasienwissenschaften der Universität Wien stehen. Unter anderem betrifft dies folgende Webseiten:

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angeführten Gründen nicht barrierefrei. Einige Probleme betreffen nur einzelne (Sub)Domains.

 

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
    Nicht alle inhaltstragenden oder verlinkten Bilder sind mit Alternativtexten versehen.
  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)
    Videos enthalten keine Untertitel.
  • 1.3.1 Info und Beziehungen
    Die Überschriftenhierarchie ist nicht immer korrekt.
  • 1.4.1 Benutzung von Farbe
    Links im Fließtext sind nicht unterstrichen.
  • 1.4.8 Visuelle Darstellung
    Das Design/Layout von https://japanprojects.univie.ac.at ist nicht für die Ansicht auf allen mobilen Geräten geeignet – 'side scrolling' ist teilweise notwendig, um den gesamten Text lesen zu können. 

b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • Videos auf der Webseite enthalten keine Audiodeskription (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription ist nicht erfüllt). Die Videos können als Zusatzinhalte gewertet werden, weil die darin vermittelten Informationen grundsätzlich auch in Textform auf der Webseite existieren, oder es handelt sich um Interviews/Vorträge ohne Spielfilmhandlung.
  • PDFs von Druckpublikationen können auf der Webseite heruntergeladen werden. Sie sind teilweise nicht barrierefrei umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterien 1.1.1 Text-Alternativen1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert sind nicht erfüllt). Es werden Inhalte präsentiert, die in komprimierter Form auch auf der Webseite direkt vermittelt werden.
  • Bei neuen Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei weniger wichtigen älteren PDFs von Druckpublikationen stellt der Aufwand aus unserer Sicht eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

  • Ältere Dokumente sind möglicherweise nicht mit Strukturinformationen versehen (nicht getaggt), sodass sie von Screenreader-Benutzer*innen nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für nicht verwaltungsrelevante Dokumente, die vor September 2018 publiziert wurden und daher von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns um individuelle Lösungen.
  • Karteninhalte, die durch das Plug-In 'OpenStreetMaps' dargestellt werden. 
  • Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Universität Wien liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für die Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
  • Des Weiteren kommen Systeme zum Einsatz, die keine Entwicklungen des Fachbereichs Japanologie des Instituts für Ostasienwissenschaften sind und deshalb in die Zuständigkeit anderer fallen. Diese Systeme sind im Folgenden genannt:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im August 2024 erstellt.
Die nächste Aktualisierung ist für Sommer 2025 vorgesehen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte gemäß den Kriterien nach WCAG 2.1 AA und EN 301549 3.2.1 im August 2024. 

Überprüft wurden folgende Seiten:

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Webseite werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Webseite behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder schwerer wiegende Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an web.japanologie@univie.ac.at und im CC an japanologie@univie.ac.at. Beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Institut für Ostasienwissenschaften - Abteilung Japanologie 
Spitalgasse 2, Hof 2, Tür 2.4 (Campus der Universität Wien) 
1090 Wien, AUSTRIA 
T: +43-1-4277-43801
japanologie.ostasien@univie.ac.at

 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Instruktionen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren