ÖH Wahlen 2021

23.03.2021

Die Japanologie braucht DICH!

Werde aktiv und lass Dich als Studienvertreter*in aufstellen!

Leitfaden für die Einbringung einer Kandidatur für Studienvertretungen

Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur:

  • Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:Studierende,  die  für  die  jeweiligen  Studien  zugelassen  sind  und  für  das  Semester,  in  dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 30. März 2021, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)

Formulare, Beilagen und Fristen gem. §28 HSWO:

  • Frist läuft vom 30. März bis 22. April 2021(Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!).
  • Benötigtes Formular - Anlage 6 - kann auf der Homepage der ÖH Uni Wien unter derRubrik ÖH  Wahlen  2021/Downloads  mit dem  Titel „Bekanntgabe  Kandidatur  StV“heruntergeladen werden, grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.
  • Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.
  • Das Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder durch ein mit einer qualifizierten  elektronischen  Signatur  gemäß  Art.  3  Z  12  eIDAS-VO1 versehenes Dokument an die Wahlkommission übermittelt werden.

Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung: 30. März bis 22. April 2021

Wende Dich bei Fragen an  stv@japanologie.at oder wahlkomm@oeh.univie.ac.at.

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PS: Solltest Du nicht physisch vor Ort sein können, dann beantrage eine Wahlkarte. Frist für die Beantragung einer Wahlkarte (ab 31. März bis 11. Mai 2021).