Leitfaden für die Einbringung einer Kandidatur für Studienvertretungen
Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur:
- Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 30. März 2021, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)
Formulare, Beilagen und Fristen gem. §28 HSWO:
- Frist läuft vom 30. März bis 22. April 2021(Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!).
- Benötigtes Formular - Anlage 6 - kann auf der Homepage der ÖH Uni Wien unter derRubrik ÖH Wahlen 2021/Downloads mit dem Titel „Bekanntgabe Kandidatur StV“heruntergeladen werden, grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.
- Zusätzlich wird eine Studienbestätigung oder ein Studienbuchblatt für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, benötigt.
- Das Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung oder durch ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO1 versehenes Dokument an die Wahlkommission übermittelt werden.
Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung: 30. März bis 22. April 2021
Wende Dich bei Fragen an stv@japanologie.at oder wahlkomm@oeh.univie.ac.at.
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PS: Solltest Du nicht physisch vor Ort sein können, dann beantrage eine Wahlkarte. Frist für die Beantragung einer Wahlkarte (ab 31. März bis 11. Mai 2021).