Modul Berufspraktikum (M17)

Folgende Informationen könnten für Sie von Interesse sein, wenn Sie sich über das Berufspraktikum im BA Japanologie Studium informieren wollen:

  1. Sollten Sie die LV UE Praktikumsbegleitung noch nicht besucht haben, dann ist dies der erste Schritt. In der LV erfahren Sie alle wichtigen Informationen und werden von Ihren Kommiliton*innen bei der Praktikumssuche unterstützt.
  2. Sollten Sie die LV schon positiv absolviert haben, dann lesen Sie bitte unter "Praktikumsbericht verfassen und abgeben" weiter.

Was sagt das Curriculum?

M17 Modul Berufspraktikum

Modulbeschreibung:

In diesem Modul absolvieren die Studierenden ein Praktikum im Umfang von mindestens 160 Stunden, um mögliche japanologische Tätigkeitsbereiche kennen zu lernen. Über die Anerkennung, insbesondere auch von Ersatzformen, entscheidet das zuständige akademische Organ im Vorhinein.

Zur Vorbereitung des Praktikums dient eine in geblockter Form abgehaltene Begleitlehrveranstaltung. Das Praktikum kann zusammenhängend oder in sinnvollen Teilen absolviert werden. Als „facheinschlägiges Praktikum“ gelten insbesondere Tätigkeiten, die mit einer der im Qualifikationsprofil genannten grundlegenden Funktionen japanologischer Tätigkeit zu tun haben. Das Berufspraktikum kann nach Wahl der/des Studierenden entweder als Auslandspraktikum in Japan oder als japanbezogenes Berufspraktikum durchgeführt werden. Gelingt den Studierenden die Absolvierung eines facheinschlägigen Praktikums im obigen Sinn trotz nachweislicher Bemühungen nicht, so können andere Arbeitstätigkeiten als Ersatzform absolviert werden. Auch die selbstständige Durchführung kleiner Forschungsprojekte ist möglich. Die Lehrveranstaltungsleiter*innen bemühen sich, bei der Vermittlung von und Information über Praktikumsstellen behilflich zu sein. Die Absolvierung des Berufspraktikums ist durch eine Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. des Arbeitgebers oder in der mit dem zuständigen akademischen Organ vereinbarten Form nachzuweisen. Studienziele Berufliche Erfahrung im Zuge eines facheinschlägigen Praktikums

Gliederung:

  • UE Praktikumsbegleitung JBA M17.1 | 1 SWS | 2 ECTS
  • Berufspraktikum JBA M17.2 | 160h | 8 ECTS

Leistungsnachweise:

  • Positive Absolvierung der Lehrveranstaltung
  • Absolvierung des Praktikums

zum Curriculum

Praktikumsbericht verfassen und abgeben

Verfassen:

Lesen Sie sich den Leitfaden für die Erstellung des Praktikumskonzepts und Praktikumsberichts gut durch
und halten Sie sich an die darin beschriebenen inhaltlichen und formalen Vorgaben.

Abgeben:

Variante A) Für Konzepte und Berichte, die im Rahmen der LV „Praktikumsbegleitung“ absolviert werden, legt die LV-Leitung im jeweiligen Semester die Abgabetermine fest. Diese Konzepte und Berichte werden direkt bei der LV-Leitung abgegeben.

Variante B) Wird das Praktikum nach Abschluss der LV „Praktikumsbegleitung“ absolviert, kann der Bericht prinzipiell jederzeit abgegeben werden. Es ist jedoch empfehlenswert, den Bericht möglichst zeitnah zu verfassen, da das Erinnerungsvermögen schnell nachlässt und der Bericht so an Qualität einbüßt. Außerhalb der LV verfasste Berichte geben Sie bitte bei der Studienservice-Stelle ab (derzeit Anita Szemethy und Ralf Pausz).